Protokoll vom 25.02. 2026

Weinbruderschaft Nassauer Land
Ordentliche Mitgliederversammlung 2026
Bürgerhaus Staffel a. 25. Februar 2026

Der kommissarische Bruderschaftsmeister (BM) Dr. Werner Fiebiger eröffnete die 18. ordentliche Mitgliederversammlung um 19: 40 Uhr und begrüßt 38 Weingeschwister und einen Gast, namentlich.

Gedenken
Der BM würdigt zu Beginn die großen Verdienste des am 25. September 2025 verstorbenen Weinbruders Werner Fuhrmann für die Bruderschaft, der als Gründungsmitglied, früherer Präsident und langjähriger Kanzler mit seinem unermüdlichen Engagement die Weinbruderschaft nachhaltig geprägt und gefördert hat. Nach einem stillen Gedenken ruft der BM den 1. TOP auf.

TOP 1
Feststellung der fristgemäßen Ladung und Beschlußfähigkeit.
Der BM stellt die ordnungsgemäße Ladung nach § 10. Abs.2 der Satzung mit Datum vom 10. Februar 2026 und angesichts der Teilnahme von 38 Weingeschwistern die Beschlussfähigkeit der der Mitgliederversammlung fest.

TOP 2
Beratung und Genehmigung der Tagesordnung.
Die mit der Einladung versandte Tagesordnung wird ohne Einreden genehmigt.

TOP 3
Jahresbericht.
Der BM trägt den Jahresbericht vor, der im Wortlaut auf der Homepage der Bruderschaft hinterlegt ist.

TOP 4
Aussprache zum Jahresbericht.

Zur Aussprache gibt es keine Wortmeldung.

TOP 5
Rechnungslegung.
Schatzmeister Ralph Gatzka präsentiert der Versammlung den Finanzbericht für 2025 mit einem Beamer  und erläutert ausfühlich die Rechnungslegung inklusive einer Übersicht zu den Einnahmen und Ausgaben zu den Einzelveranstaltungen und zum Adventskonzert mit der „Limburger Vocal Connection“.  Mit Blick auf das negative Ergebnis für 2025 verweist er auf eine Vielzahl von Rechnungen aus 2024, die erst im Laufe des Jahres 2025 eigegangen seien, und bezifferte diese mit insgesamt rund 4000 Euro. Für 2026 seien keine weiteren Außenstände aus 2025 mehr zu erwarten. Auf dem Festgeldkonto sind 20000 € angelegt.

Der Bericht des Schatzmeisters wird als Anlage zum Protokoll versandt.

TOP 6
Bericht der Kassenprüfer.
Mit der Kassenprüfung nach § 11 Abs. 3 unserer Satzung waren befasst Manfred Michel und Annette Tomik.  Manfred Michel berichtet und bestätigt die ordnungsgemäße Buchführung und die Vollständigkeit aller Belege. Er bedankt sich für die in jeder Hinsicht höchst sorgfältige und vorbildliche Kassenführung des Schatzmeisters, gibt das Testat zu den Akten und bittet um Zustimmung der Mitgliederversammlung zur Entlastung des Vorstandes

TOP 7 + 8
Genehmigung der Rechnungslegung und Entlastung des Vorstandes.
Beides erfolgt in offener Abstimmung per Handzeichen einstimmig bei Enthaltung des Vorstandes.

TOP 9 + 10
Wahl eines Wahlleiters und Neuwahl des Vorstands und des Beirats.
Auf Vorschlag des BM wird Günther Kretzer einstimmig als Wahlleiter gewählt.
Er dankt dem bisherigen Vorstand für seine gute Arbeit und weist zunächst darauf hin, dass der jetzige kommissarische BM eigentlich fest entschlossen war, im Alter von nunmehr 80 Jahren nicht mehr als BM zu kandidieren. Gerne hätte er seine Funktion zugunsten eines/einer jüngeren zur Verfügung gestellt. Leider habe sich aber bislang kein anderes Mitglied der Weinbruderschaft bereit erklärt, dieses Amt zu übernehmen. Auf die wiederholten Bitten des gesamten Vorstandes und auch vieler Mitglieder habe er sich in dieser Situation nunmehr bereit erklärt, nochmals zu kandidieren.

Entsprechend dem Wahlvorschlag des Vorstandes stehen gemäß § 8 Abs.1 der Vereinsatzung  somit zur Wahl:

• als Bruderschaftsmeister Werner Fiebiger

• als Bruderschaftskanzler Sigi Luger

• als Schatzmeister Ralph Gatzka

• als Justitiar Rainer Jüngst

• als Kellermeister Arnold Blaschczyk

• als Chronistin Jola Blaschczyk

• als Secretaria Luise Lebeda

Der Vorstand schlägt darüber hinaus der Mitgliederversammlung vor, zwei Vereinsmitglieder in den Beirat gemäß §  9 der Vereinssatzung zu wählen:

• Jürgen Faßbender für den Bereich Konzertveranstaltungen

• Hubert Roser für den Bereich Mitgliederwesen.

 

Die Mitglieder seien sich einig in dem Bemühen, ressort-übergreifend zu kooperieren.

Auf die Frage des Wahlleiters, ob sich weitere Mitglieder für eine Mitarbeit im Vorstand oder Beirat interessieren und sich zur Wahl bereit erklären, gibt es keine Wortmeldung.

Der Wahlleiter schlägt eine Abstimmung „en bloc“ per Handzeichen vor. Von den anwesenden Vereinsmitgliedern werden keine Bedenken geltend gemacht.

In der Abstimmung stimmen die Mitglieder dem Vorstandsvorschlag – ohne Gegenstimmen – einstimmig zu, bei einer Enthaltung.

Alle gewählten Vorstands- und Beiratsmitglieder nehmen auf die Befragung durch den Wahlleiter die Wahl an. Das nicht anwesende Beiratsmitglied Werner Faßbender hatte seine Bereitschaft zur Annahme bereits vorab dem BM mitgeteilt.

 

TOP 11
Antrag zum Festgeldkonto der Weinbruderschaft von Heinz Huth.

Im Einvernehmen mit  Antragsteller Heinz Huth trägt der BM, der nunmehr die Versammlungsleitung wieder übernommen hat, den Antrag vor:

„Macht es Sinn, dass der Verein mehr als 20 000€ auf dem Konto hat – sollte dies nicht auch für Mitglieder und einen guten Zweck verwendet werden?

Meine Vorschläge wären:

• Spenden für einen sozialen Zweck,

• Spende Schlossgarten in Limburg für Bänke, Informationstafeln, Hütte,..

• Zuschuss für den Bus für den jährlichen Weinausflug,

• Anlage in ETFs“

Auf die Bitte des BM in der anschließenden Aussprache, zitiert der Justiziar Rainer Jüngst die satzungsgemäße Einschränkung zur Verwendung von Beiträgen, Einnahmen und Mittel des Vereins in § 15 Abs. 1 der Vereinssatzung. Demnach darf das Vereinsvermögen „ausschließlich zur Erreichung des Vereinszweckes“ verwendet werden. Eine Spende für einen sozialen Zweck stehe somit nicht im Einklang mit der Satzung. Die Vorstandmitglieder Sigi Luger und Rainer Jüngst sprechen sich klar für eine Beibehaltung des Kapitalstocks auf dem Festgeldkonto aus. Dies vor allem auch mit Blick auf das wirtschaftliche Risiko, das zwangsläufig mit der Durchführung der verschiedenen Veranstaltungsformate des Vereins verbunden sei. Eine Rücklage auch in dieser Höhe sei höchst sinnvoll. Manfred Michel und Marius Hahn äußern ebenfalls Bedenken gegen eine anderweitige Verwendung insbesondere zu wohltätigen Zwecken. Alf Weiß zeigt Verständnis für den Antrag und empfiehlt insbesondere den Einkauf von guten Weinen mit einem gewissen Alterungspotential zur Einlagerung in den Beständen des Vereins. Auf die Frage des BM: „Wer soll diese Weine auswählen?“ und zu den Möglichkeiten einer Einlagerung ergiebt sich eine intensive Diskussion.

Im Ergebnis schlägt der BM eine Vertagung der Diskussion und empfiehlt allen Mitgliedern sich in dieser Angelegenheit zur Vorbereitung einer Beschlussfassung in einer späteren Mitgliederversammlung weiterhin Gedanken zu machen.

 

TOP 12
Aussprache zur inhaltlichen Gestaltung der Veranstaltungen.
Zu diesem TOP gibt es keine Wortmeldungen.

TOP 13
Vorstellung des Programms 2026
Der BM stellt den bisherigen Stand des Jahresprogramms 2026 vor und erläutert die einzelnen Veranstaltungen im Jahresablauf. Der Programmentwurf ist dem Protokoll in der Anlage beigefügt – eventuelle Änderungen und Ergänzungen sind möglich. Die Weingeschwister sind eingeladen, sich aktiv sowohl an der Planung als auch an der Realisierung zu beteiligen.

TOP 14
Verschiedenes.

Mangels weiterer Wortmeldungen bittet der BM nochmals alle anwesenden Weigeschwister, sich aktiv um die Anwerbung neuer insbesondere jüngerer Mitglieder zu bemühen und interessierten Freunden und Bekannten auch die Teilnahme an unseren  Veranstaltungen anzubieten. Er dankt allen Teilnehmer/-innen für die Mitarbeit und lädt um 21:15 Uhr zum Umtrunk mit einer Vielzahl verschiedenster Weine aus der Lagerbeständen der Bruderschaft herzlich ein.

Limburg, dem 28. Februar 2026

Dr. Werner Fiebiger
(Bruderschaftsmeister)

Dr. Rainer Jüngst
(Justiziar)